Guten Tag,
heute möchte ich explizit auf das BGH Urteil, Az. 2 BvR 2347/15, Selbstbestimmt sterben, hinweisen.
Der BGH hat eine weitreichende Änderung der bisherigen Regularien entschieden. Damit wurde der Paragraph 217, Strafgesetzbuch, gekippt.
Im wesentlichen wird hier die Selbstbestimmung des Menschen freiwillig aus dem Leben zu scheiden ermöglicht ohne mit rechtlichen Konsequenzen rechnen zu müssen.
Gewerbliche Sterbehilfe ist jedoch - Gott sei Dank - untersagt. In manchen Fällen mit Sicherheit eine gute Entscheidung. Glaubenssätze oder Weltanschauungen Hin oder Her.
Mit Sicherheit werden aber zu diesem Thema noch Regularien folgen. Es bleibt abzuwarten, in wie weit sich dann letztendlich ein Freitod oder Suizidhilfe in der Praxis darstellt.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch gerne noch einmal auf die Möglichkeiten über unser Partnerunternehmen
" Deutsche Vorsorgedatenbank ", hinweisen.
Mit höchster Wahrscheinlichkeit wird das jeweilige Familiengericht oder Nachlassgericht weiterhin das Vorhandensein einer Vorsorgevollmacht mit allen Facetten abfragen und prüfen.
Zu diesem Thema sollte man wissen, das nur rechtlich fundierte Vollmachten eine definitive Klärung im Sinne des Betroffenen ausreichend Sicherheit gewährleisten.
Zu Internetvollmachten oder Standardformblättern für diesen Bereich ist abzuraten, da dererlei Vollmachten
niemals die aktuellen Rechtsgrundlagen berücksichtigen können..
Wer schon einmal bei einem Notar gewesen ist, der weis um den Kostenfaktor. Die DVDB ist im Preissegment mit Sicherheit kostengünstiger, bietet dafür aber die Hinterlegung der Vollmacht bei der Deutsche Notarkammer an - welche wiederum bei jedem Sterbefall automatisch von den Gerichten, bezüglich des Vorhandensein einer Vollmacht, abgefragt wird.
Darüber hinaus erfolgt eine jährliches Updat, hinsichtlich geänderter gesetzlicher Grundlagen. Bietet somit ein stets den aktuellen Gegebenheiten angepasstes Dokument.
Gruß aus Landshut
Martin Baierlein