Zukunft unserer Kinder e.V.

 

Armut / Altersarmut


Artikel: "Wohlfahrtsverband sieht Armut auf neuem Rekordhoch"

Landshuter Zeitung vom 20.02.2015, Ausgabe 42

Nach der Lektüre der Freitagsausgabe der Landshuter Zeitung hat sich der Vereinsgedanke bei mir wieder kräftig angesprochen gefühlt.   Natürlich ist es im Sinne des Vereines auch solche Szenarien zu beleuchten und uns Gedanken über diese Situationen zu machen. Die Schere zwischen Arm und Reich klafft stärker denn je auseinander und die Armut wird stetig sichtbarer.

In direktem Zusammenhang steht natürlich auch die Altersarmut und die direkten Folgen für Kinder. Und natürlich haben wir uns auch diesem  Thema verschrieben und arbeiten ständig an moderaten Lösungsvorschlägen und Hilfen für unsere Mitglieder.

Wir können als Verein für unsere Mitglieder oder auf deren Empfehlung natürlich auch kindergeldgestützte Lösungen für Kinder in Bezug auf Alterssicherung empfehlen.

Martin Baierlein

2. Vorstand


Arbeitslosengeld

Zuständig für Arbeitslose oder Arbeitssuchende ist die Bundesagentur zur Arbeit.

Formulare finden Sie unter www.arbeitsagentur.de

Merkblatt Arbeitslos
l6019022dstbai377607.pdf (451.71KB)
Merkblatt Arbeitslos
l6019022dstbai377607.pdf (451.71KB)
Finanzielle Hilfe
l6019022dstbai378431.pdf (530.8KB)
Finanzielle Hilfe
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Arbeitslosengeld II  / Sozialgeld

Das Arbeitslosengeld II ( ALG II) sichert den Lebensunterhalt erwerbsfähiger Personen, im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze, soweit sie hilfebedürftig sind. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht durch Einkommen oder Vermögen sichern kann. Anspruch auf Arbeitslosengeld II können daher auch Personen haben, die mit ihrer Erwerbstätigkeit ein nicht bedarfsdeckendes Einkommen erzielen. Sozialgeld erhalten hilfebedürftige nicht erwerbsfähige Personen, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einem Haushalt leben. Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sind Leistungen, die eine Grundsicherung des Lebensunterhalts gewährleisten sollen.