Zukunft unserer Kinder e.V.

 

Häusliche Gewalt

Häusliche Gewalt
Mehr-Schutz-bei-häuslicher-Gewalt.pdf (841.83KB)
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Neue Pressemitteilung des
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Pressemitteilung Nr. 022/2015 Veröffentlicht am Mi 25.03.2015

 Kurzfassung:
"Jede Gewalt gegen Frauen ist ein Verbrechen", erklärte Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig heute (Mittwoch) bei der Bilanz des Hilfetelefons. "Jeden Tag erleben Millionen Frauen Gewalt: Körperlich und psychisch. Häusliche Gewalt, Gewalt im "Namen der Ehre" oder Gewalt auch außerhalb der Partnerschaft. Umso wichtiger sind Angebote wie das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen", so die Ministerin weiter.

 "Immer mehr gewaltbetroffene Frauen wenden sich an das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen. Die Zahlen zeigen, wie sehr dieses Beratungsangebot gebraucht wird. Zu jeder Tages- und Nachtzeit rufen Frauen beim Hilfetelefon an und erhalten dort direkt und ganz praktisch Unterstützung - anonym und in vielen Sprachen. In dieser Form ist das Angebot einmalig", erklärt die Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig.

Hilfetelefon
Hilfetelefon_35er_MASTER.mp4 (23.99MB)
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Weitere Informationen unter www.hilfetelefon.de <http://www.hilfetelefon.de/>

Seit März 2013 sind mehr als 60 Beraterinnen jederzeit über die

kostenlose

Telefonnummer 08000 116 016

für betroffene Frauen, Angehörige und Fachkräfte erreichbar.


Zu diesem Thema empfehlen wir die ZDF Ausstrahlung "Die Ungehorsame" in Berlin
am 31. März 2015, 20:15 Uhr 

Weitere Informationen unter www.sat1.de/film/die-ungehorsame <http://www.sat1.de/film/die-ungehorsame>.

 Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums Pressemitteilung 004 Veröffentlicht am 12.01.2017 

Ergänzendes Hilfesystem: Opfer sexueller Gewalt können weiter Hilfe beantragen

Auch das Land Nordrhein-Westfalen ist EHS beigetreten

Wer als Kind oder Jugendlicher im institutionellen Bereich sexuell missbraucht wurde, kann weiterhin Leistungen aus dem Ergänzenden Hilfesystem sexueller Missbrauch (EHS) beantragen. Neben dem Bund haben viele Institutionen die Vereinbarung zur Beteiligung am EHS verlängert: die Evangelische Kirche in Deutschland einschließlich der Diakonie Deutschland, die Deutsche Bischofskonferenz, die Deutsche Ordensobernkonferenz, der Deutsche Caritasverband, das Deutsche Rote Kreuz, der Deutsche Kinderschutzbund, die Arbeiterwohlfahrt, die Freie und Hansestadt Hamburg sowie das Land Berlin. Zudem ist jetzt auch Nordrhein-Westfalen als 14. Bundesland dem EHS beigetreten.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig betont: „Sexuelle Gewalt hinterlässt bei den Opfern tiefe Wunden, die - wenn überhaupt - nur schwer heilen. Menschen, die in der Kindheit oder Jugend sexuell missbraucht wurden, sind oft erst in der zweiten Lebenshälfte in der Lage, über ihr Leid zu sprechen und Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ich freue mich sehr, dass neben dem Bund auch zahlreiche Institutionen und Länder die Antragsfristen verlängern werden. An die Beteiligten, die dies ablehnen, appelliere ich ihre Entscheidung zu überdenken. Dass immer noch Anträge eingehen, zeigt doch, wie wichtig es weiterhin ist, den Betroffenen zu helfen“, so Manuela Schwesig.

Das EHS unterstützt Menschen, die als Kinder oder Jugendliche sexuellen Missbrauch erlitten haben und die heute noch unter den Folgewirkungen leiden. Das EHS geht auf Empfehlungen des „Runden Tisches sexueller Kindesmissbrauch“ (RTKM) zurück. Der Bund hat bereits zum 1. Mai 2013 als ersten Teil des EHS den „Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich“ (FSM) errichtet. Die dafür geschaffenen Organisationsstrukturen werden auch im institutionellen Bereich, dem zweiten Teil des EHS, genutzt.

Betroffene von sexuellem Missbrauch können Hilfeleistungen bis zu 10.000 Euro bei der Geschäftsstelle des FSM beantragen. Hilfeleistungen können allerdings nur dann gewährt werden, wenn sie nicht von anderen bestehenden Systemen, wie zum Beispiel der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung oder im Rahmen des Opferentschädigungsrechts übernommen werden.

In den vergangenen Monaten war ein erhöhtes Antragsaufkommen festzustellen. Als Folge daraus hat sich die Bearbeitungszeit für die einzelnen Anträge verlängert. Deshalb soll das System jetzt umfassend weiter entwickelt werden, damit Betroffene die dringend benötigten Hilfeleistungen schneller erhalten können. Dazu werden zusätzliche Gremien zur Beratung der Anträge eingerichtet, die Aufgaben der Geschäftsstelle des FSM erweitert und die telefonische Erreichbarkeit ausgeweitet. Außerdem wird die Geschäftsstelle durch Neueinstellungen personell erheblich aufgestockt, um Weiterentwicklung und Neuausrichtung dauerhaft umsetzen zu können.

Weitere Informationen zum Ergänzenden Hilfesystem finden Sie unter www.fonds-missbrauch.de